Ausbildungsverordnung für Generalistik veröffentlicht
03.03.2016
Kristina Mohr
Die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des neuen Pflegeberufsgesetzes haben gestern das Bundesgesundheitsministerium (BGM) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gemeinsam veröffentlicht. Darin finden sich die geforderten Kompetenzen einer gemeinsamen Ausbildung von Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflegenden. Zudem ist aufgeschlüsselt, welche Stundenzahl auf die einzelnen Lehrbereiche entfällt.
Den Entwurf für ein neues Pflegeberufsgesetz hatte der Bundestag im Januar verabschiedet. Am vergangenen Freitag beriet nun der Bundesrat über das Vorhaben. Dieser begrüßte grundsätzlich die Zusammenführung der Pflegeberufe. Er forderte jedoch in seinen Empfehlungen unter anderem, möglichst bald Eckpunkte zur Ausbildungs-und Prüfungsordnung und den zu erwartenden Kosten vorzulegen. Ohne Kenntnis dieser Fakten sei nicht abschätzbar, was auf die Länder zukomme.
Die nun von den Ministerien vorgelegten Eckpunkte enthalten keine Angaben zur Finanzierung. Skizziert werden inhaltliche Details zu Dauer und Struktur, Lernzielen und Handlungskompetenzen sowie die Qualifikation von Praxisanleitern. In vier Anlagen zu dem Eckpunktpapier finden sich zudem die geforderten Kompetenzen der neuen Ausbildung und eine Übersicht der praktischen Stunden in den einzelnen Lehrbereichen. Weiter wird die Mindest-Stundenzahl beim Träger berechnet sowie eine vertiefende Ausbildung im pädiatrischen Bereich exemplarisch dargestellt.
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14.12.2015. Unvollständig, teurer und ohne Nutzen.
