Palliative Pflege in Krankenhäusern
22.08.2016
Jeanette Siebert
In unserer zunehmend alternden Gesellschaft gewinnt die Palliativversorgung immer mehr an Bedeutung. Momentan sind jedoch nur wenige Krankenhäuser mit Palliativstationen ausgestattet. Noch weniger kooperieren mit einem Palliativdienst. Mit einer eigenen Ziffer im Klassifikationssystem OPS 2017 legt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erstmals abrechnungsfähige Leistungen für palliativmedizinische Komplexbehandlungen fest. Gleichzeitig formuliert dieser Kode auch Mindestmerkmale für Palliativdienste. Auf dieser Grundlage könnten nach Ansicht von Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP), „Meilensteine“ gelegt werden.
„Erstmals ist es gelungen, klare Kriterien für die Abrechenbarkeit und somit auch für die Planung und Gestaltung eines Palliativdienstes im Krankenhaus aufzustellen“, freut sich Dr. Bernd-Oliver Maier. Als Vorstandsmitglied des DGP hat er bei der Gestaltung des neuen Kodes 8-98 maßgeblich mitgewirkt.
Raum für Individualität
Die Pflege Schwerstkranker und Sterbender ist sehr facettenreich: Während die eine Familie einen hohen Bedarf an Gesprächen und spiritueller Pflege hat, lehnt die andere Gesprächsangebote ab und möchte die Palliativversorgung auf die medizinischen und schmerzlindernden medikamentösen Maßnahmen beschränken. So ergeben sich unabhängig von Pflegestufe oder Diagnose unterschiedliche Zeit- und Pflegebedarfe. Mittels flexibler Erfassung von geleisteten Zeiten soll individuelle Palliativversorgung abgerechnet werden können.
Neue Multiprofessionalität
Neben speziell ausgebildeten Ärzten und Pflegenden soll in Zukunft auch eine pädagogische oder therapeutische dritte Berufsgruppe in der Versorgung von Schwerstkranken und deren Familien eingebunden werden. So können Sozialarbeiter, Psychologen, Physio- oder Ergotherapeuten mit in den Betreuungsprozess integriert werden. Ziel ist auch hier eine möglichst ganzheitliche Versorgung des Schwerstkranken.
Flächendeckender Zugang nötig
Das im November vergangenen Jahres verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sieht bereits den Ausbau einer menschenwürdigen Versorgung am Lebensende vor. Mit den aktuellen Entwicklungen seien zusätzliche Strukturkriterien zur Umsetzung des Ausbaus möglich. So könnte beispielsweise festgelegt werden, dass bereits mittelgroße Krankenhäuser mit mehr als 200–250 Betten verpflichtet sind, mit einem Palliativdienst zu kooperieren. Dieser kann dem Krankenhaus angegliedert sein, alternativ kann ein externer Dienst mit der Palliativversorgung beauftragt werden.
Einheitliche Finanzierung ab 2019
Die Abrechnung der Palliativdienste, die Krankenhauspatienten versorgen, soll zunächst in klinikindividuellen Verträgen festgelegt werden. Erst Ende 2019 soll die Kalkulation des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) abgeschlossen sein, sodass eine einheitliche Finanzierung möglich ist.
Quelle
Dlubis-Mertens, K. Neue Palliativdienste im Krankenhaus werden die Lebensqualität von Schwerkranken erheblich verbessern. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin.
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Die Versorgung von hochaltrigen, schwerstkranken und sterbenden Patienten nimmt einen immer größer werdenden Teil in der stationären Pflege ein. Wie Sie Betroffenen und ihren Familien wertschätzend begegnen, wie Sie die Versorgung am Lebensende planen und durchführen und wie Sie sich selbst vor emotionaler Überlastung schützen können, erfahren Sie in der Lerneinheit „Palliative Pflege“.

