Generalistik kommt
14.01.2016
Kristina Mohr
Das Bundeskabinett hat gestern dem von Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium gemeinsam vorgelegten Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf, soll noch 2016 beschlossen werden. 2018 könnten dann die ersten angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner starten. Der neue Ausbildungsberuf vereint die drei Berufsbilder Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege.
„Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gestern in Berlin. „Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker“, begründete der Minister die Entscheidung weiter.
Verantwortungsvoller Beruf, der Wertschätzung verdient
Pflegende bekämen künftig außerdem bessere Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Dies nütze allen: Pflegekräften wie Pflegebedürftigen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) betonte: „Der Pflegeberuf ist ein verantwortungsvoller Beruf, der Achtung und Wertschätzung verdient.“ Das neue Pflegeberufsgesetz setze deshalb auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und schaffe das Schuldgeld ab. „Das ist ein wichtiges Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem noch immer überwiegend Frauen tätig sind, und damit auch ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit“, sagte Schwesig.
Im Vorfeld viel Kritik
Im Vorfeld hatten Arbeitgeberverbände deutliche Kritik am Vorhaben geäußert. Aber auch aus den Reihen der Pflegenden gibt es Bemühungen, die drei separaten Ausbildungen beizubehalten, wie die Onlinepetition der Kinderkrankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe, Monika Otte, zeigt.
Inhalte nach künftigen Herausforderungen gestalten
Zustimmung kommt von den Berufsverbänden der professionell Pflegenden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in der Reform unter anderem die Chance, die Pflegeausbildung in Deutschland dem europäischen Niveau näherzubringen. „Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird es jetzt darauf ankommen, Inhalte und Rahmenbedingungen der neuen Ausbildung im Sinne eines modernen Berufs zu gestalten“, sagte DBfK-Vizepräsidentin Gertrud Stöcker dazu in Berlin. Hierbei müsste sich der Fokus vor allem auf die gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen richten, denen sich die Berufsangehörigen stellen müssten: zunehmende Komplexität der Versorgung, Multimorbidität, Gestaltung und Steuerung von Versorgungsprozessen, Lebensweltbezug, Einbindung von Ergebnissen aus Pflegewissenschaft und Versorgungsforschung, Orientierung am individuellen Bedarf und Nutzen der Menschen, Rehabilitation vor Pflege sowie der effiziente Umgang mit begrenzten Ressourcen im System.
Pflegebedürftige Menschen in den Mittelpunkt stellen
Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Entscheidung als wichtige Antwort an den demographischen und epidemiologischen Wandel. Bislang habe sich die Pflegeausbildung an den zu versorgenden Altersgruppen – Kinder, Erwachsene, alte Menschen – und an den Institutionen der Versorgung – Krankenhaus, Altenheim – orientiert. Mit Hilfe der generalistischen Pflegeausbildung sei es nun erstmals möglich, die erforderlichen pflegerischen Kompetenzen für pflegebedürftige und kranke Menschen jeden Alters in den Mittelpunkt zu stellen.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bringen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe ins Kabinett. Pressemitteilung vom 13. Januar 2016.
- DBfK. Generalistische Pflegeausbildung - die Chance für die Altenpflege. Pressemitteilung vom 13. Januar 2016.
- DPR. Bundeskabinett stellt die richtigen Weichen für die Zukunft des Pflegeberufs. Pressemitteilung vom 13. Januar 2016.
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