Arzneimittelnovelle
11.11.2016
Thomas Koch
Heute um 9 Uhr begann die Beratung über die umstrittene Arzneimittelreform. Die Abgeordneten debattieren in dritter Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ursprünglich eine Erweiterung von Arzneimittelstudien bei nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen, etwa Menschen mit Demenz, vorsah.
Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf zielt darauf ab, dass Studien nach einer Vorabeinwilligung der Testpersonen zulässig sind, selbst wenn die Betroffenen daraus keinen direkten Nutzen ziehen – ein bislang nicht erlaubtes Vorgehen. Vorgestern wurde in zweiter Lesung und ohne Fraktionszwang über Änderungsanträge diskutiert. Heute stimmten die Abgeordneten über die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses namentlich wie folgt ab: 357 Ja-Stimmen, 164 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen. Die Debatte wurde live im Parlamentsfernsehen übertragen und wird in Kürze im Archiv der Mediathek des Bundestages abrufbar sein.
Quelle
Deutscher Bundestag
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