Pflege im Krankenhaus stärken
09.03.2017
Thomas Koch
Verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus sollen künftig dazu beitragen, die Sicherheit der Patienten zu erhöhen, etwa im Nachtdienst und auf Intensivstationen. Darauf einigten sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Länder nach Beratungen mit der Expertenkommission „Pflege im Krankenhaus“.
Die gemeinsamen Schlussfolgerungen zielen darauf ab, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in besonders sensiblen Krankenhausbereichen zu verpflichten. Bis zum 30. Juni 2018 soll die Vereinbarung durch die Selbstverwaltung getroffen werden und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung vorliegen, will das Bundesgesundheitsministerium laut Presseinformation bis zum 31.12.2018 noch ausstehende Entscheidungen selbst treffen. „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am Dienstag in Berlin.
DBfK: Untergrenzen ersetzen nicht die Personalbemessung
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Festlegung von Personaluntergrenzen ausdrücklich. Das Vorhaben sei ein wichtiger Schritt, um eine bessere Versorgungsqualität zu erreichen, sagte Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. Im Rahmen der Umsetzung soll allerdings Sorge dafür getragen werden, dass es nicht zu einer Umverteilung von Planstellen aus einem Bereich in den anderen komme. Die Personaluntergrenzen sollen laut Berufsverband die Personalausstattung definieren, die für die Patientensicherheit unabdingbar sind. Daneben dürften die Untergrenzen nicht die Personalbemessung ersetzen, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiere.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
- Wie viele Pflegende braucht ein Krankenhaus, um die pflegerische Versorgung qualitativ gut zu gewährleisten? Die Beiträge der Lerneinheit "Pflegeleistungen adäquat abbilden" beschreiben Anforderungen an die Sichtbarkeit von pflegerischen Leistungen und stellen zwei bislang in Deutschland verbreitete Formen, die PPR und die aus der Schweiz stammende LEP, vor. Eine Übersicht zeigt, welche Aussagen die meisten dieser Instrumente leisten und was sie bisher noch gar nicht erreichen.
- Was ist Pflegequalität und wer ist dafür verantwortlich? Welche Strukturen brauchen Pflegende für hohe Pflegequalität und mit welchen Instrumenten kann Pflegequalität beeinflusst werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie in der Lerneinheit "Qualität entwickeln in der Pflege".