Niedersachsen: Kammergesetz verabschiedet
13.12.2016
Thomas Koch
Gestern stimmte der niedersächsische Landtag über die Errichtung der Landespflegekammer im Bundesland ab. SPD und Grüne verabschiedeten den Entwurf des Kammergesetzes für die Heilberufe gegen die Stimmen von CDU und FDP.
Die rund 70.000 Pflegenden im Bundesland werden künftig Pflichtmitglieder in der Landespflegekammer Niedersachsen werden. Einjährig ausgebildete Beschäftigte können freiwillig beitreten und erhalten Informationen und Beratung durch die Kammer. "Die vordringlichste Aufgabe der Pflegekammer ist die berufspolitische Vertretung", sagte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt gestern im Landtag. Ab Januar 2017 kann die Kammer intensiv mit dem Aufbau der Selbstverwaltung beginnen. Dem Errichtungsausschuss bleibt nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr Zeit, um alle notwendigen Satzungen zu verabschieden und die Wahlen zur Kammerversammlung abzuschließen. Neben Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ist Niedersachsen das dritte Bundesland mit einer Pflegekammer.
Von Kammer zu Kammer
„Das gemeinsame Ziel ist eine Selbstverwaltung für alle Kolleginnen und Kollegen in Deutschland, die das Gehör politischer Entscheidungsträger findet und mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens auf Augenhöhe agiert“, sagte der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, anlässlich der Entscheidung im niedersächsischen Landtag. Aus Sicht des Kammerpräsidenten sei damit ein "weiterer, wichtiger Schritt zur Etablierung einer Bundespflegekammer gelungen."
Quelle
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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