Grippeimpfungen auf niedrigem Niveau stabil
06.11.2015
Kristina Mohr
Seit der Saison 2009/2010 lassen sich in Deutschland immer weniger der über 60-Jährigen gegen Influenza impfen. So ist die bundesweite Impfrate seitdem um 9 Prozentpunkte auf 37 Prozent im Winter 2012/2013 gesunken. Erst im darauffolgenden Jahr stabilisierte sich die Zahl etwas: 38 Prozent ließen sich gegen Grippe immunisieren.
Wie Forscher des Versorgungsatlas mitteilten, erreicht Deutschland seit Jahren nicht die von der WHO für ältere Menschen empfohlene Durchimpfungsrate von 75 Prozent. Stattdessen lässt sich nur gut die Hälfte der über 60-Jährigen immunisieren, wobei es regional betrachtet große Unterschiede gibt.
Ost-West-Gefälle
Deutlich variiert das Impfverhalten vor allem in Ost und West. Obwohl auch in den östlichen Bundesländern ein Rückgang der Impfraten zu beobachten war, lag dort die Bereitschaft der Senioren für einen Grippeschutz mit 54 Prozent (2013/2014; West: 33 Prozent) klar über der im Westen. Am impffreudigsten waren Sachsen-Anhalt und Brandenburg, während Baden-Württemberg und Bayern das Schlusslicht bildeten.
Überflüssig, wirkungslos oder nicht erhältlich
Für die Studie hat das Team des Versorgungsatlas die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Jahre 2009 bis 2014 von gesetzlich krankenversicherten Personen über 60 Jahren ausgewertet. Daraus lassen sich keine Gründe herauslesen, die den Rückgang erklären könnten. Basierend auf Umfragen vermuten die Wissenschaftler jedoch, dass eine Influenza von vielen Menschen nicht mehr als schwere Krankheit wahrgenommen wird. Hinzu kämen Zweifel, inwiefern eine Impfung sicher und wirksam sei. Auch hätten Rabattverträge zwischen Krankenkassen und bestimmten Herstellern in den vergangenen Jahren immer wieder zu Lieferengpässen bei Impfstoffen geführt.
Quelle
Versorgungsatlas. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Grippe: Sinkflug der Impfraten in Deutschland gestoppt - Handlungsbedarf vor allem in den alten Bundesländern. Pressemitteilung vom 3. November 2015.
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