Sonderweg Vereinigung der Bayerischen Pflege
20.10.2016
Stefanie Zink
Der Präsident des Deutschen Pflegerats, Andreas Westerfellhaus, hat den Beschluss des Bayerischen Staatsministeriums zur Einrichtung einer „Vereinigung der Bayerischen Pflege“ als Interessenvertretung der Pflegenden heftig kritisiert.
In einer Pressemitteilung teilt Westerfellhaus mit: „Die geplante bayerische ‚Interessenvertretung´ verwässert die Stimme der professionell Pflegenden. Sie verwehrt ihnen elementare Entscheidungsbefugnisse. Das ist allen Verantwortlichen klar. Die professionell Pflegenden brauchen dagegen eine eigene starke Stimme.“ Westerfellhaus und weitere Vertreter der Pflege, wie die Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerates, Edith Dürr, treten für eine Landespflegekammer in Bayern ein. Das Bayerische Kabinett hatte am 12.10.2016 den Gesetzesentwurf beschlossen. Vor dem Landtag protestierten etwa 2500 Demonstranten gegen den Beschluss, zu der der Bayerische Landespflegerat aufgerufen hatte.
Vereinigung der Bayerischen Pflege
Der Interessenvertretung gehören nicht nur Pflegende, sondern auch Vertreter der Einrichtungen und Arbeitgeberverbände an. Ein Mitgliederbeitrag wird von den Pflegenden nicht erhoben, und es besteht auch keine Pflicht zur Pflichtmitgliedschaft wie bei einer Pflegekammer. Die Mittel für die Körperschaft werden aus dem Haushaltsplan des bayerischen Landtags beschlossen.
Obwohl die Interessenvertretung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gilt, fehlt dennoch die demokratische Legitimierung durch die fehlende Pflichtmitgliedschaft der Pflegenden und die fehlende Verankerung im Heilberufegesetz.
Und die Pflegekammer?
Westerfellhaus ist davon überzeugt, dass nur eine eigenständige Pflegekammer den Pflegenden die Möglichkeit gibt, auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen zu agieren. „Pflegefachpersonen muss das ihnen zustehende Recht gegeben werden, im vollen Umfang die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft und ihre darin liegende eigene große Verantwortung selbst mitzubestimmen.“
Die Pflegekammer würde „(…) das Ende über die Fremdbestimmung ihrer Interessen bedeuten.“ „Bei Ärzten und vielen anderen Berufsgruppen klappt dies seit vielen Jahren hervorragend. Dies muss auch den professionell Pflegenden eingeräumt werden. Mit dem jetzt gegangenen bayerischen Sonderweg ist das nicht möglich.“
Quellen
- Deutscher Pflegerat. Pressemitteilung vom 18.10.2016
- Ärzte Zeitung vom 13.10.2016
- Katholischer Pflegeverband e.V.
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