Landespflegekammer äußert sich zur Verfassungsbeschwerde
16.06.2016
Thomas Koch
In der vergangenen Woche berichtete die „Allgemeine Zeitung“ über eine Gruppe von Pflegenden, die eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen will, weil die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unter anderem eine verpflichtende Mitgliedschaft vorsieht. Der möglichen Beschwerde sehen Vertreter der Landespflegekammer gelassen entgegen, bislang läge keine Nachricht dazu aus Karlsruhe vor.
In einer Pressemitteilung hebt der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, hervor, dass der rheinland-pfälzische Landtag im Dezember 2014 die Novellierung des Heilberufsgesetzes beschlossen habe, wodurch die Landespflegekammer ihre rechtliche Grundlage erhielt. “Wie bei jeder Heilberufskammer in Deutschland gibt es auch für die Pflegenden in Rheinland-Pfalz eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft. Diese verpflichtende Mitgliedschaft hat auch das Bundesverfassungsgericht bislang immer bestätigt“, erläutert Mai. Um die Interessen der Pflege wirksam zu vertreten, sei die Einbindung aller Pflegenden in der Kammer ebenso nötig wie die verpflichtende Mitgliedschaft. „Um eine effektive Interessenwahrung der Pflegenden im Land zu garantieren, braucht es die gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen. Damit können wir kraftvoll, lautstark und vor allem auf Augenhöhe mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen auf unsere mehr als berechtigten Forderungen aufmerksam machen und diese umsetzen“, betont Mai.
Vorstand bildet Vielfalt der Pflegenden ab
Ein weiterer Kritikpunkt der Pflegenden, die eine Verfassungsbeschwerde ins Auge fassen, war, dass ein Beruf, in dem mehrheitlich Frauen tätig sind, nicht adäquat durch einen männlichen Kammerpräsidenten vertreten werden könne. Diesen Vorwurf weist die Vizepräsidentin der Landespflegekammer, Sandra Postel, wie folgt zurück: „Der Vorstand der Landespflegekammer besteht aus sechs weiblichen und drei männlichen Mitgliedern. Schon in unserer Hauptsatzung ist außerdem geregelt, dass alle Berufsgruppen vertreten sein müssen.“ Daneben wehrt sich Postel gegen den Vorwurf, dass der Vorstand nicht wüsste, wie die pflegerische Arbeit aussähe. „Alle Mitglieder der Pflegekammer, selbstverständlich auch die Vorstandsmitglieder, sind examinierte Pflegefachpersonen, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben. Es war und ist uns wichtig, dass auch der Vorstand die unterschiedlichen Felder, in denen Pflege stattfindet, abbildet. Gerade diese unterschiedlichen Kompetenzen werden zum Gelingen der Kammerarbeit beitragen“, erklärt Postel.
Quellen
- Allgemeine Zeitung. Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer. Meldung vom 11.06.2016
- Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Landespflegekammer sieht möglicher Verfassungsbeschwerde gelassen entgegen. Pressemitteilung vom 15.06.2016
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