Rheinland-Pfalz: Entwurf für neues Berufsgesetz
04.06.2014
Thomas Koch, Sylvia Häckert
Rheinland-Pfalz erklimmt die nächste Stufe zur voraussichtlich bundesweit ersten Landespflegekammer. Dem aktuellen Beschluss des Ministerrats zufolge, soll das Heilberufegesetz künftig die Berufskammer für die Pflege explizit erwähnen.
Sozialminister Alexander Schweitzer sprach sich gestern in Mainz wie folgt für den verabschiedeten Entwurf zum Heilberufegesetz aus: „Die gewachsene Bedeutung der Kranken- und Altenpflege für das Gesundheitswesen erfordert eine Neubestimmung der Rolle der Pflegeberufe im Gesundheitswesen.“ Schon Ende des Monats plane der rheinland-pfälzische Landtag, über den Entwurf abzustimmen, im Herbst könnte der Entwurf verabschiedet werden. Das erweiterte Heilberufegesetz würde dann Anfang 2015 in Kraft treten. Wenn das gelingt, kann die Kammer 2016 bereits aktiv für die Pflege eintreten.
Es gibt und gab verschiedenste Vorstöße in Deutschland, die die Errichtung einer Pflegekammer zum Ziel hatten. Ob die Pflege eine solche Interessensvertretung voran bringt, ist Gegenstand kontroverser Debatten. Im Rahmen ihrer Übersichtsarbeit trug Sylvia Häckert fundierte Argumente der Befürworter und Gegner zusammen, über die sie nachfolgend zusammenfassend berichtet:
Pro und Contra Argumente in der Kammerdebatte
Sylvia Häckert
Es gibt Fortschritte bei deutschen Initiativen, die sich für eine Berufskammer der Pflegeberufe einsetzen. Allerdings ist die Diskussion über das Für und Wider oft emotionsgeladen. Rheinland-Pfalz rechnet bereits 2015 mit einem Gründungsausschuss für die Landespflegekammer. Weitere Kammerbestrebungen gibt es derzeit auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen.
Was spricht für Pflegekammern?
Die Pro-Argumente werden unter anderem vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und dem Deutschen Pflegerat (DPR), aber auch kleineren Pflegeberufsverbänden vertreten. Ein wesentlicher Vorteil aus Sicht der Befürworter ist, dass der Pflegeberuf selbst geschützt wäre und sich die Kammer nur auf die registrierten Mitglieder beschränkt. Welche Aufgaben die in einer Kammer organisierten Pflegenden übernehmen dürfen, ließe sich durch die sogenannten Vorbehaltstätigkeiten regeln. Mit der Festlegung der notwendigen Qualifikationen wäre klar definiert, wer generell Mitglied der Kammer sein darf. Dies wären dann nur diese Personen, welche beruflich die der Pflege vorbehaltenen Aufgaben verrichten und dafür nachweislich qualifiziert sind. Für Pflegeempfänger ließe sich so eine bislang nicht erreichte Sicherheit in der Pflege erzielen. Eine verpflichtende Mitgliedschaft kann daneben gleichzeitig eine exaktere Datenbasis über die Beschäftigung in Pflegeberufen schaffen.
Die Kammern könnten über Berufsordnungen weiter die Qualitätssicherung in der Pflege stärken. Auch die gebündelte Interessenvertretung Pflegender und Pflegebedürftiger ist für die Befürworter ein wesentliches Argument. Daneben erhoffen sich Fürsprecher, dass die Professionalisierung der Pflege durch eine Pflegekammer deutlicher hervortrete und das gesellschaftliche Ansehen des Pflegeberufs wachse.
Wie argumentieren die Gegner?
Vor allem einige Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betonen, dass die Interessenvertretung der Pflegenden bereits jetzt unübersichtlich und ineffektiv sei. Sie befürchten, dass Pflegekammern die Pflege weiter spalten könnten und damit noch mehr Bürokratie als bisher verbunden wäre. Hinzu kommt die verpflichtende Mitgliedschaft für berufsmäßig Pflegende mit bestimmer Qualifikation. Sie würden die Kammer über ihre Mitgliedsbeiträge im Wesentlichen selbst finanzieren. In den Abstimmungen zu Pflegekammern erkennen die Gegner der Pflegekammer eine Ablehnungstendenz. Eine vollständige Befragung aller Betroffenen ist nicht möglich, da die Pflegenden bisher nicht verpflichtend registriert sind. Daneben äußern Ablehner der Pflegekammer, dass der Wunsch danach eher von einer kleineren Anzahl organisierter Pflegender ausgeht und nicht die mehrheitliche Meinung abdeckt. Kammern hätten demnach keine breite Unterstützung und sollten nicht eingeführt werden.
Fazit
Pflegekammern könnten in Deutschland einen Platz auf Augenhöhe mit bestehenden Berufskammern wie beispielsweise Ärzte- oder auch Handwerkskammern einnehmen. Um sie auf den Weg zu bringen, ist ein konkretes Konzept erforderlich. Dies wäre den zukünftig betroffenen Pflichtmitgliedern zur Abstimmung vorzulegen. Vage sind derzeit noch die Aussagen über Finanzierung und zukünftige Aufgaben der Pflegekammern.
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Lesen Sie ergänzend auch den Beitrag "Pflegekammern aus rechtlicher Sicht".