Bessere Palliativversorgung
14.04.2015
Stefanie Zink
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. hat in einer Pressemitteilung ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes erläutert. Sie begrüßt besonders den im §27 SGB V vorgesehenen Satz „Zur Krankenbehandlung gehört die auch die palliative Versorgung der Versicherten“. Dies unterstreiche den Rechtsanspruch aller Versicherten auf palliativmedizinische Behandlung mit fortschreitenden und lebensbegrenzenden Erkrankungen.
Die Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) setzt sich besonders für die Verbesserung der palliativmedizinischen Arbeit ein. Noch in diesem Jahr wird eine S3-Leitlinie Palliativmedizin veröffentlicht werden, die wissenschaftliche Empfehlungen zu palliativmedizinischen Symptomen und Versorgungsfragen für krebskranke Menschen erarbeitet hat. Auch eine Online-Plattform, der sogenannte „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“, wird derzeit überarbeitet. Hier können sich Betroffene unter anderem über Palliativstationen, stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Angebote für Kinder und Jugendliche informieren. Im Mai 2015 soll die Plattform an den Start gehen.
Auch setzt sich die medizinische Fachgesellschaft für die Umsetzung und Verbreitung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ ein, die im Jahr 2010 verabschiedet wurde. In fünf Leitsätzen werden die Rechte von schwerstkranken und Sterbenden beschrieben, auf deren Grundlage die Versorgung der Betroffenen verbessert werden kann.
Die medizinische Fachgesellschaft hält es im Rahmen der Qualitätssicherung für wichtig, dass Daten zur Hospiz- und Palliativversorgung in einer zentralen Datenregistrierung – des Nationalen Hospiz- und Palliativregisters – gesammelt und ausgewertet werden.
Quelle
Dlubis-Mertens K. Qualität vor Quantität in der Hospiz- und Palliativversorgung! Pressemitteilung vom 13.04.2015.
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