Praktische Ausbildung dringend verbessern
21.10.2014
Thomas Koch
Die Arbeitsgruppen Junge Pflege veröffentlichten heute ein Positionspapier, um über die derzeitigen Mängel in der praktischen Ausbildung der Pflegeberufe zu informieren. Ihr Appell richtet sich an die entscheidenden Akteure in der Politik, den Ausbildungsstätten und im Gesundheitswesen.
Laut einer aktuellen Befragung des Landespflegerates Baden-Württemberg werden nur 22 bis 33 Prozent der gesetzlich geforderten Praxisanleitungen in vollem Umfang durchgeführt. Paragraph 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Kranken- und Altenpflege schreibt vor, dass die Ausbildungsstätten „die Praxisbegleitung der Schülerinnen und Schüler in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung“ garantieren müssen. Auf diesen und weitere Missstände weisen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) und Arbeitsgruppen Junge Pflege aus den Regionalverbänden des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) in ihrem Positionspapier hin und appellieren an alle Beteiligten, die Situation für die Auszubildenden zu verbessern. Sie fordern:
- "Die Praxisanleitung muss regelmäßig in den Dienstplan eingeplant und im Stationsablauf fest verankert werden.
- Praxisanleiter/innen müssen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität eine berufspädagogische Weiterbildung absolviert haben, sowie regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
- Zur Reduzierung der Mehrfachbelastung müssen die Praxisanleiter/innen für die Dauer der Praxisanleitung sowie deren Vor- und Nachbereitung vom regulären Dienst freigestellt werden.
- Praxisanleiter/innen müssen eine der Qualifikation entsprechende Vergütung erhalten.
- Wir fordern eine strukturierte, konstruktive und transparent gestaltete Rückmeldung zum Praxiseinsatz.
- Ein/e Pflegelehrer/in muss bei mindestens einem Gespräch pro praktischem Einsatz dabei sein, um das Erreichen der geplanten Ausbildungsziele bzw. Lernziele zu überprüfen.
- Negative Rückmeldungen gegenüber den Trägern der Ausbildungseinrichtungen der praktischen Ausbildung müssen ernst genommen und geprüft werden. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet werden oder Konsequenzen folgen (z. B. Ausbildungsverbot).
- Theoretisches und praktisches Wissen muss geübt und vertieft werden, wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt und deren Begründungen in die Anleitung integriert werden.
- Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Reduzierung der Belastungen sollten qualifizierte Praxisanleiter/innen als Ansprechpersonen maximal zwei Schüler/innen betreuen.
- Praxisbegleitungen durch die Schule sind zur Verbesserung der Anleitungssituation in enger Abstimmung mit einem/einer Praxisanleiter/in durchzuführen.“
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