Zweite Pflegekammer kommt
16.07.2015
Kristina Mohr
Nach Rheinland-Pfalz bekommen nun auch Pflegende in Schleswig-Holstein eine eigene institutionalisierte Interessenvertretung. Gegen den Widerstand der Opposition verabschiedeten SPD, Grüne und SSW gestern das Kammergesetz.
Den Plan, eine Pflegekammer zu errichten, gab es seit 2012, wobei Befürworter und Gegner kontrovers diskutierten. Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll die Interessenvertretung der Pflegenden die Berufsordnung und Weiterbildung regeln, die Pflegequalität sichern, Unterstützung bei der Berufsausübung leisten sowie bei der Gesetzgebung mitwirken.
„Notwendiger und wichtiger Schritt“
Die SPD-Landtagsabgeordnete Birte Pauls sprach von einem „Meilenstein“, um die rund 38.000 professionell Pflegenden in Schleswig-Holstein an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen: „Zukünftig werden alle nicht mehr über die Pflege reden – sondern mit der Pflege. Dass das nicht allen passt, war uns klar. Die Pflege musste schon viel zu lange auf die Interessen anderer Rücksicht nehmen“, gab Pauls, selbst Pflegende, den Abgeordneten in der abschließenden Debatte mit auf den Weg.
Kritik: „Zwangsverkammerung“
Hauptkritikpunkt der Opposition war erneut die Pflichtmitgliedschaft. Eine Kammer koste die Beschäftigten nur Geld, bedeute viel Bürokratie und löse die Probleme der Pflege nicht. Dafür, dass die Etablierung einer Kammer gelingt, müsse nach Auffassung von Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) auch die Berufsgruppe Verantwortung übernehmen. Die Ministerin rief die Pflegenden auf, sich in der Kammer zu engagieren: „Sie können künftig fachliche Standards und Qualitätskriterien selbst definieren.“
Erste Kammerwahl bis 2018
Das Gesetz tritt noch in diesem Monat in Kraft. Der Errichtungsausschuss konstituiere sich in Kürze und hat dann 30 Monate Zeit, die erste Kammerversammlung zu berufen. Zuvor müssen sich alle Pflegenden registrieren, die von der Pflegekammer Schleswig-Holstein erfasst werden. Insgesamt rechnet die Landesregierung mit ca. 25.000 Mitgliedern.
Quellen
- Landtag Schleswig-Holstein: Pflegekammer für 38.000 Pflegekräfte im Land. Pressemitteilung vom 15. Juli 2015.
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): Eine gute Idee – Pflegekammer Schleswig-Holstein kommt. Pressemitteilung vom 15. Juli 2015.
Mehr zum Thema
Über die rechtlichen Hintergründe bei der Errichtung einer Pflegekammer informiert Sie der Beitrag „Pflegekammer aus rechtlicher Sicht“ in der Lerneinheit „Die Professionalisierung des Pflegeberufs“.
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