MRSA: 40.000 Euro Schmerzensgeld
10.02.2014
Mona Samtleben
Einen gravierenden Hygienefehler hielt das Oberlandesgericht Hamm ursächlich für die MRSA-Infektion eines Patienten. Deswegen sprach es dem Geschädigten 40.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Ein 58-jähriger Elektriker war 2008 zur Behandlung eines Tinnitus im Krankenhaus. Bei der Infusionstherapie entfernte ein Auszubildender in Pflege die Kanüle, ohne vorher sein Handschuhe zu wechseln. Er hatte zuvor die septische Wunde eines anderen Patienten versorgt.
In den folgenden Tagen zeigten sich Entzündungszeichen bei dem Patienten. Sein Arm schwoll an und rötete sich. Spätere Blutkulturen zeigten eine Infektion mit dem multiresistenten Staphylokokkus aureus (=MRSA). Später bildete sich eine Spondylodiszitis mit Abszess im Lendenwirbelbereich. Der Patient erhielt eine neurochirurgische Behandlung. Er litt über Monate unter starken Schmerzen und benötigte ärztliche Behandlung. Arbeiten kann er inzwischen nicht mehr.
Ein schwerwiegender Hygienefehler
Das Landesgericht Arnsberg lehnte zunächst die Klage auf 20.000 Euro Schmerzensgeld ab. In zweiter Instanz sprach das Oberlandesgericht dem Patienten Schadenersatz und 40.000 Euro Schmerzensgeld zu. Im Urteil des OLG Hamm begründete das Gericht die Entscheidung wie folgt: "Derartige extreme Versäumnisse in Bezug auf die Hygiene stellen einen Verstoß gegen elementare Behandlungsregeln dar, weil das Verhalten der Pflegekraft aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint". Ein Sachverständiger hatte den vergessenen Handschuhwechsel als schwerwiegenden Fehler eingestuft und kategorisierte dies als Verstoß gegen elementare Hygienevorschriften. Er sah die Kanüleneinstichstelle als Eintrittspforte für den multiresistenten Staphylokokkus aureus.
Quelle
Christian Nubbemeyer. 40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sich ein Patient infolge fehlender Krankenhaushygiene mit MRSA-Keimen infiziert. Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.11.2013 (26 U 62/12).
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