STIKO: Neue Impfempfehlungen
26.08.2015
Stefanie Zink
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts hat im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Wichtigste Änderungen sind: Zwei statt bisher drei Impfdosen bei der Pneumokokkenimpfung bei Kleinkindern und Säuglingen, keine Auffrischungsimpfung bei der Gelbfieberimpfung, neue Empfehlungen zur Meningokokken B-Impfung sowie zur passiven Immunisierung gegen Windpocken.
In Deutschland gibt es keine Impfpflicht; Schutzimpfungen sind jedoch eine wichtige Maßnahme, um Infektionen vorzubeugen und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Im Bulletin 34/2015 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts neue Impfempfehlungen herausgegeben.
Pneumokokkenimpfung im Säuglings- und Kindesalter
Säuglinge sollten im Alter von 2 und 4 Monaten zwei Grundimmunisierungen erhalten. Die Auffrischungsimpfung erfolgt im Alter von 11 bis 14 Monaten. Wichtig ist die Einhaltung der Impfdosen zum empfohlenen Zeitpunkt. Dieses sogenannte 2+1-Schema hat den Vorteil, dass eine Dosis im Alter von 3 Monaten nicht mehr benötigt wird.
Für frühgeborene Kinder, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden, gilt aber nach wie vor das 3+1-Schema.
Das Robert Koch-Institut gibt die Zahl der Kleinkinder unter fünf Jahren, die eine invasive Pneumokokkeninfektion erleiden mit schwerer Behinderung oder Todesfolge, auf 11 pro 100.000 Kinder an.
Empfehlungen zur Gelbfieberimpfung
Die Auffrischungsimpfung bei der Gelbfieberimpfung entfällt, nachdem mehrere Studien gezeigt haben, dass die einmalige Gelbfieberimpfung lebenslange Immunität gewährt.
Meningokokken B-Impfung
Für die Impfung gegen die Hirnhautentzündung kann die STIKO keine generelle Impfempfehlung aussprechen. Allerdings empfiehlt sie Personen mit spezifischen Grundkrankheiten, sich gegen Meningokokken impfen zu lassen. Die Risikoabschätzung hierzu erfolgt individuell.
Impfung gegen Windpocken
Das Varizella Zoster-Virus kann die Windpockeninfektion auslösen. Hier hat die STIKO Empfehlungen für die passive Immunisierung auf den Personenkreis von Frühgeborenen mit Kontakt zum Erreger erweitert. Auch die Empfehlung zur Anwendung von Varizella Zoster-Immunglobulinen wurde auf 3-10 Tage nach Exposition erweitert.
Quellen
- Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts vom 24.08.2015
- Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25.08.2015
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