Pflegegesetz: Harte Kritik von Aktivisten
20.08.2015
Kristina Mohr
In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe haben die Pflege-Experten Werner Kollmitz, Reinhard Leopold und Michael Thomsen (Initiative „Pflege am Boden“) das Pflegestärkungsgesetz II scharf kritisiert. Gute Pflege sei nur möglich, wenn sich Arbeitsbedingungen und Bezahlung verbessern würden. Dazu trage die Reform jedoch nicht bei.
Eine wesentliche Ursache für den bereits vorhandenen Fachkräftemangel sehen die Unterzeichner zudem in der Tatenlosigkeit der Anbieter von Pflegeleistungen. Diese beklagten zwar die Situation, hätten aber bisher nichts unternommen: Befristete Arbeitsverträge, wenig Geld und eine körperlich und psychisch fordernde Tätigkeit steigern nicht die Attraktivität des Berufs.
Personalschlüssel per Gesetz gefordert
Der offene Brief fordert deshalb, die Pflegeselbstverwaltung aufzulösen. Diese hätte kläglich versagt, ihrer im Rahmenvertrag festgeschrieben Pflicht nachzukommen, für eine menschenwürdige Pflege zu sorgen. Nun müsse die Politik per Gesetz für verbindliche Regelungen sorgen, vor allem für einen bundeseinheitlichen, nachprüfbaren Personalschlüssel. Es müssten Bedingungen geschaffen werden, unter denen wieder mehr Menschen bereits sind, gern und langfristig in der Pflege zu arbeiten.
Mitunterzeichner des offenen Briefes sind unter anderem der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, Marita Mauritz für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe Nord-West, Werner Schell für das Selbsthilfenetzwerk „Pro Pflege“ und der Förderverein Pflegekammer Niedersachsen, vertreten durch Monika Skibicki.
Quelle
Kollmitz W, Leopold R, Thomsen M. Pflegestärkungsgesetze beseitigen nicht den Pflegenotstand - Pflege-Selbstverwaltung auflösen, sie hat kläglich versagt. Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vom 14. August 2015.
- DPR warnt vor Scheitern der Pflegereform. 14.08.2015. Fachkräftemangel könnte Pläne zum Scheitern verurteilen.
- Zweite Pflegereform passiert Bundeskabinett. 13.08.2015. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll allen nutzen.
Es ist klar: Die Zahl des Pflegepersonals sollte am Umfang des erforderlichen Pflegeaufwands gemessen werden. Doch wie kann man Pflegeleistungen transparent machen? Und reicht es aus, nur die erbrachten Leistungen zu dokumentieren? Wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie doch die Lerneinheit „Pflegeleistungen adäquat abbilden“.
