Pflege streikt
24.04.2015
Kerstin Zimmermann
Am 27. und 28. April streiken an allen drei Standorten der Charité die Pflegekräfte. Sie folgen damit einem Aufruf der Gewerkschaft Verdi, die mit der Arbeitsniederlegung ihrer Forderung nach mehr Klinikpersonal deutlich Nachdruck verleihen will.
Mit dem Motto „Mehr von uns ist besser für alle“ fordert Verdi nicht nur mehr Pflegepersonal, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende. Die bisherigen Verhandlungen mit der Klinikleitung haben nichts gebracht, deshalb greift die Gewerkschaft jetzt zu drastischeren Mitteln und ruft zum Warnstreik auf – dem ersten Streik für mehr Personal in einer deutschen Klinik. Nicht nur das Pflegepersonal, sondern alle bei Verdi organisierten Beschäftigen sollen für zwei Tage die Arbeit niederlegen. Es wird zwar einen Notbetrieb geben, dennoch wird es zu massiven Einschränkungen im Klinikbetrieb kommen. 400 Operationen wurden bereits abgesagt, die betroffenen Patienten müssen sich auf einen längeren Krankenhausaufenthalt einstellen.
Mindestbesetzung auf Station
Verdi verlangt tariflich festgelegte Mindestbesetzungen je nach Art der Station. Auf der Intensivstation soll zum Beispiel eine Pflegefachkraft nur für zwei Patienten verantwortlich sein, auf der Normalstation eine Pflegefachkraft nicht mehr als fünf Patienten versorgen müssen. Verbindliche Verfahren sollen die Belastung der Beschäftigten überall da überprüfen, wo keine festen Personalschlüssel festgelegt werden können, z.B. in Ambulanzen.
Forderungen sind der Klinikleitung zu hoch
Bisher beschäftigt die Charité rund 4000 Pflegende. 600 mehr müssten eingestellt werden, um die Forderungen zu erfüllen. Die Klinikleitung hält diese für zu hoch. Die zusätzlichen Kosten von mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr seien nicht aufzubringen.
Quellen
- Berliner Morgenpost, online am 24.04.2015
- Tagesspiegel, online am 23.04.2015
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Gerade im Pflegebereich sind für die Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis die Tarifverträge sehr wichtig. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Lerneinheit "Rechte und Pflichten (1/2)".
