Eckpunktepapier für Krankenhausreform 2015
12.12.2014
Stefanie Zink
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat vergangenen Freitag in Berlin das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform 2015 vorgestellt. Darin ist ein Pflegestellenförderprogramm von 660 Mio. Euro für die nächsten drei Jahre enthalten. Mit dem Programm soll ausschließlich die „Pflege am Bett“ gefördert werden. Berufsverbände der Pflege kritisieren die Pläne scharf.
Das Eckpunktepapier sieht vor, dass die Krankenhäuser zehn Prozent der Personalkosten, die durch Neueinstellungen aus dem Pflegestellenförderprogramm entstehen, selbst tragen müssen. Die Förderung vom Bund beträgt im ersten Jahr 110 Mio. Euro, im zweiten Jahr 220 Mio. Euro und ab dem dritten Jahr bis zu 330 Mio. Euro jährlich. Nach Ablauf des Förderprogramms nach vier Jahren soll eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten, wie die sachgerechte Zuordnung der Finanzmittel zum Bereich der allgemeinen Pflege erfolgen kann.
Darüber hinaus soll eine Expertenkommission prüfen, ob pflegebedürftige und demenzkranke Patienten und Patienten mit Behinderung im DRG-System durch Zusatzentgelte (beispielsweise den Pflegekomplexmaßnahmen-Score) korrekt abgebildet werden. Das Ergebnis der Prüfung ist für Ende 2017 vorgesehen. Danach sollen die Experten gegebenenfalls neue Vorschläge machen, wie der Pflegeaufwand durch Zusatzentgelte im DRG-System zu kalkulieren ist. Zusätzlich soll die Kommission sicherstellen, dass das zur Verfügung gestellte Geld auch tatsächlich in Pflegestellen im allgemeinen Pflegebereich fließt.
Kritik am Pflegestellenförderprogramm
„Das vorgeschlagene Pflegestellenförderprogramm bedeutet umgesetzt im Durchschnitt zwei Stellen Pflegefachpersonen mehr pro Krankenhaus“, bemängelt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates in einer Pressemitteilung. Das Programm würde nicht einmal einen „Bruchteil“ der Mehrarbeitsstunden abdecken, die durch Überlastungen des Krankenhauspersonals entstanden seien.
Westerfellhaus sieht in der Krankenhausreform ein Hindernis, dass Krankenhäuser, die vorgehabt hätten, ihre Pflegestellen aufzustocken, jetzt erst das Förderprogramm abwarten würden.
Zudem kritisiert er, dass die bereits in der DRG einkalkulierten Kosten für die Pflege nicht transparent gemacht würden. Das könnte seiner Meinung nach sofort umgesetzt werden. So müssten die Personalverantwortlichen nicht erst bis Ende 2017 auf die Ergebnisse der Expertenkommission warten, die dann frühestens 2018 umgesetzt würden.
Ähnlich sieht dies auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Franz Wagner. Er bedauert, dass die Arbeitsgruppe sich nicht dazu „durchringen“ konnte, die kalkulatorischen Kosten für den Pflegeaufwand in den DRGs für Pflegestellen als obligatorisch nachweisbar anzusehen.