Keine Kammer in Bayern
14.07.2016
Thomas Koch
Berufsverbände kritisieren Einrichtung der Interessensvertretung „Vereinigung der bayerischen Pflege“.
Am Dienstag beschloss das bayerische Kabinett, keine Pflegekammer zu gründen. Stattdessen entschied die Landesregierung, die Interessensvertretung „Vereinigung der bayerischen Pflege“ einzurichten. Pflegekräfte und Verbände sollen dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts freiwillig beitreten, um unter anderem an Gesetzvorhaben mitzuwirken.
DPR: Pflege soll ihre Belange selbst in die Hand nehmen
Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisierten die Entscheidung. „Das bayerische Kabinett hat mit seinem gestrigen Beschluss die Interessen und das Votum der Pflegefachpersonen für eine bayerische Pflegekammer ignoriert und missachtet“, sagte Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), gestern in Berlin. In Bayern habe sich in einer Umfrage eine deutliche Mehrheit für die Kammer ausgesprochen, die aus Sicht des DPR nun mit Füßen getreten werde. „Wir fordern die Landesregierung auf, tatsächlich für die Wertschätzung und Aufwertung der Pflegeberufe einzutreten, indem sie diese ihre Belange selbst in die Hand nehmen lässt. Das kann nur durch die Gründung einer starken Pflegekammer erreicht werden. In dieser ist gewährleistet, dass es tatsächlich um die Interessen der Pflegefachpersonen geht", erläutert Wagner. Mit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ werde das Ziel nicht erreicht, ließ der DPR in einer Pressemitteilung wissen.
Quelle
Deutscher Pflegerat (DPR)
- Landespflegekammer RLP äußert sich zur Verfassungsbeschwerde
16.06.2016. Belange der Berufsgruppe durch die Kammer regeln. - Landespflegekammer RLP
23.05.2016. Nach 100 Tagen sind fast alle Mitglieder registriert. - BV Pflegemanagement für bundesweite Pflegekammern
27.04.2016. Freiwillige Mitgliedschaft in Pflegekammer RLP beantragt.
Lesen Sie ergänzend auch den Beitrag „Pflegekammer aus rechtlicher Sicht“ in der Lerneinheit „Die Professionialisierung des Pflegeberufs“.
