Kritik an DPR-Positionspapier zur Krankenhausfinanzierung
08.03.2016
Kristina Mohr
Die Fachgesellschaft „Profession Pflege“ übt Kritik an einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier zur Krankenhausfinanzierung des Deutschen Pflegerats (DPR). In einer Stellungnahme heißt es, der DPR ginge einem dringend notwendigen Fachdiskurs aus dem Weg und lehne das Konzept der Nursing related groups mit „falschen, irreführenden Aussagen“ ab.
Das Ziel ist das gleiche: eine deutsche Krankenhausfinanzierung, die pflegerische Leistungen so abbildet, dass mehr Personal und eine qualitativ hohe Pflege finanzierbar sind und bleiben. Laut Pflegeexperten der Fachgesellschaft sind die Lösungsansätze des DPR jedoch „sehr vage“. Der vom Verband präferierte Weg des Pflegebedarfsmodells sei kein Fortschritt zur Abbildung von Pflege im DRG-System. Zudem setze er keine Anreize zur Qualitätsverbesserung.
Nachhaltige Lösung gefordert
Aufgrund der Komplexität des Themas bedürfe es dringend eines fachlichen Diskurses, um Stärken und Schwächen der verschiedenen Finanzierungswege nachvollziehbar zu machen. Die „Profession Pflege“ fordert nachhaltige Lösungsansätze, die Pflegeleistungen von Kosten zu Erlösen zu überführen.
Kein Anreiz für Kliniken, mehr Personal einzustellen
Nach Auffassung der Fachgesellschaft könne dies nicht mit dem vom DPR präferierten Pflegebedarfsfaktoren gelingen. Denn zentraler Nachteil dieses Modells sei, neben einer Reihe fachlicher Aspekte (fehlende Effekte auf die Professionalisierung, fehlende sektorenübergreifende Perspektiven, starre Struktur), die Tatsache, dass es nicht mehr Geld für die Pflege generiert. Für Kliniken entstünde nicht der Anreiz, mehr Personal einzustellen, denn es würde lediglich der Zustand des Patienten erfasst. Welche Leistungen dieser erhalte, sei davon unabhängig und damit auch die Vergütung der Pflegeleistungen.
Aufwand und Erlöse pflegerischer Leistungen darstellen
Nursing related groups, auch als pflegerelevante Fallgruppen (PRG) bezeichnet, erfüllten hingegen diese Ansprüche. Wie die Fachgesellschaft erläutert, beziehen sich Pflegediagnosen und -interventionen im NRG-System auf einen konkreten Patientenfall. Dieser wird in Fallgruppen einsortiert. Pflegekostenanteile, die bisher in den DRGs enthalten seien, könnten so aus diesen herausgelöst werden. Aufwand und Erlöse aus pflegerischen Leistungen wären sichtbar.
PKMS-System weiterentwickeln
Der DPR lehnt in seinem Positionspapier die Weiterentwicklung des PKMS-Systems ab. Dies kritisiert die Fachgesellschaft Profession Pflege ebenfalls. Es handele sich um ein bereits gut etabliertes Instrument, das in 2014 insgesamt ca. 300 Millionen Euro gesteuert habe. Durch Änderungsanträge, die der Bundesverband Pflegemanagement und die „Profession Pflege“ zusammen mit weiteren Fachgesellschaften bereits im vergangenen Jahr eingereicht hatten, könnten diese Gelder noch gesteigert werden. Allerdings habe der DPR die Vorschläge auf der Zielgeraden gestoppt. Die Fachgesellschaft befürchtet, dass dies auch in diesem Jahr geschehen könnte.
Quelle
Fachgesellschaft Profession Pflege. Eine Frage der Nachhaltigkeit – Stellungnahme zur DPR-Pressemitteilung. Pressemitteilung vom 3. März 2016.
Mehr zum Thema
Die Lerneinheit „PKMS verstehen und sinnvoll einsetzen" liefert Ihnen unter anderem Hilfsmittel zur schnellen Orientierung im Umgang mit dem Maßnahmenscore.
Diese Meldungen könnten Sie auch interessieren
- DPR: Mehr Personal durch bessere Finanzierung
25.02.2016. Positionspapier fordert dreizügiges Vorgehen für mehr Pflegende. - Expertenkommission nimmt Arbeit auf
02.10.2015. Pflegebedarf in Krankenhäusern soll besser abgebildet werden.
