Unklare Verbandstoffdefinition
15.07.2016
Thomas Koch
Der Referentenentwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) sollte aus Sicht der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz dringend nachgebessert werden. Grund: Gesetzlich versicherte Wundpatienten könnten benachteiligt werden.
„In der vorliegenden Fassung wird die neue Verbandstoffdefinition Unklarheit und in der Folge Streitigkeiten über die Kostenübernahme mit sich bringen“, erklärt der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai. Im Entwurf sind Verbandmittel derzeit so definiert, dass sie „oberflächengeschädigte Körperteile bedecken oder deren Körperflüssigkeit aufsaugen“. Die Kostenübernahme soll durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Mai ist besorgt, dass die Definition dazu führen könnte, dass Kassen, Leistungserbringer und Patienten verunsichert werden. „Wir befürchten zudem, dass Verbandmittel, die sich bei der phasengerechten Wundheilung bewährt haben, zunächst nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Ärzte und Pflegende sollten weiterhin verschiedene Verbandmittel, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, einsetzen können und verlässlich darüber informiert werden, welche Präparate verwendbar und erstattungsfähig sind.
Weitere Fachexperten einbeziehen
Weiter fordert Mai, dass die Fachgesellschaften, die sich zur Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF) zusammengeschlossen haben, zum Entwurf angehört werden. Daneben wäre mehr Zeit nötig, um zum Referentenentwurf angemessen Stellung zu nehmen. „Eine ordentliche Anhörung kann bei derart relevanten Gesetzesvorhaben nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gesetzentwurfs erfolgen“, erklärt Mai.
Quelle
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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