Pflegepersonaluntergrenzen
06.06.2017
kht/BMG
Vergangenen Donnerstag beschloss der Bundestag, dass ab 2019 Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern gelten sollen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 sollen die Regelungen in pflegesensitiven Bereichen umgesetzt werden.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen demnach bis zum 30. Juni 2018 verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für die Krankenhausbereiche festlegen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, etwa im Nachtdienst und auf Intensivstationen. Wenn bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung zustande kommt, werde das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 durch eine Rechtsverordnung ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.
Pflegezuschlag wird aufgestockt
Des Weiteren entschied der Bundestag den Pflegezuschlag, den Krankenhäuser zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung erhalten, ab 2019 von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken. Er komme vor allem den Krankenhäusern zugute, die viel Personal beschäftigen. Wenn die Pflegepersonaluntergrenzen zu Mehrkosten führen, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, könnten laut Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.
Die Personaluntergrenzen wurden vergangenen Donnerstag ergänzend zur Debatte über das "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Überwachung übertragbarer Krankheiten und sogenannter Krankenhauskeime verbessert werden. Mit der Errichtung eines elektronischen Melde- und Informationssystems wird das Robert Koch-Institut beauftragt, ab spätestens 2021 soll es in Betrieb gehen.
Quelle
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)