Fallpauschalenkatolog 2017
03.11.2016
Der Deutsche Pflegerat begrüßt den neuen Fallpauschalenkatalog, der vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) für 2017 vereinbart wurde. Grund: Der Katalog berücksichtigt das vom DPR vorgeschlagene Modell der Pflegebedarfsfaktoren.
„Mit dem neuen Fallpauschalenkatalog schreitet die vom Deutschen Pflegerat eingehend geforderte Verbesserung der Abbildung des Pflegebedarfs von Patienten und damit der pflegerischen Leistungen im Krankenhaus einen großen Schritt voran. Das führt zu einer gerechteren Darstellung der pflegerischen Leistungen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser“, erläutert Dr. Patrick Jahn, wissenschaftlicher Leiter der DPR Fachkommission DRG. Mit der jetzt geplanten Umsetzung der Pflegebedarfsfaktoren gehe laut Jahn eine Aufwertung des Barthel-Indexes und weiterer Indizes für Funktionseinschränkungen einher. Vorteile für die professionell Pflegenden sieht er auch bei der geplanten individuellen Bewertung pflegerelevanter Diagnosen sowie der weitergehenden Analyse der OPS Kodes der Pflegestufen bzw. bei den ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegegraden der Pflegeversicherung.
Quelle
Deutscher Pflegerat (DPR)
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