Generalistik: Länder wollen mehr Zeit
23.02.2016
Kristina Mohr
Der Bundesrat fordert, die Reform der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Laut aktuellem Gesetzesentwurf ist ein Start bereits zum 1. Januar 2018 geplant. Angesichts der notwendigen Umstrukturierungen sei der von der Bundesregierung vorgeschlagene Zeitplan realitätsfern, heißt es in den Empfehlungen der Ausschüsse, über die der Bundestag am kommenden Freitag abstimmt.
Generell begrüßt der Bundesrat die Zusammenführung von Kranken-, Alten,- und Kinderkrankenpflege zu einem Ausbildungsberuf. Es handele sich um einen wichtigen Schritt, um den Bedarf an Fachkräften in der Zukunft zu sichern. Allerdings sei dies nur eine der notwendigen Maßnahmen: Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die Pflege zu stärken. Dies müsse sich in der Finanzierung der Ausbildung widerspiegeln.
Gemeinsamer Fonds, alte Finanzierungsmodelle
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kosten für Schule, Ausbildungsvergütung und Praxisanleitung künftig über einen Fonds auf Länderebene finanziert werden. An diesem sollen Länder, Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie die Pflegeversicherung beteiligt sein. Die getroffenen Regelungen ließen jedoch erkennen, so die Länder, dass die bisherigen unterschiedlichen Refinanzierungslogiken der Sektoren „Krankenhaus“ und „Altenpflege“ im neuen Finanzierungsmodell erhalten bleiben sollen. Damit handele es sich nur nominell um einen gemeinsamen Fonds.
Einheitliche Finanzierung gefordert
Faktisch seien zudem Pflegebedürftige in Pflegeheimen und solche, die ambulante Dienste in Anspruch nehmen, an den Ausbildungskosten beteiligt: Sie zahlen einen Teil ihrer Pflegekosten selbst, da die Pflegeversicherung grundsätzlich nur einen Teil der Kosten übernimmt. Gegenüber Patienten im Krankenhaus sind Pflegebedürftige damit benachteiligt. Für einheitlich und gemeinsam ausgebildete Pflegekräfte fordert der Bundesrat deshalb eine „gerechte, gemeinsame und einheitliche Finanzierung“. Diese umzusetzen sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu regeln, brauche mehr Zeit.
Studium ja, aber nicht als primärer Bildungsweg
In ihren Empfehlungen drängen Länder zudem darauf, die berufliche Ausbildung als primären Bildungsweg in der Pflege beizubehalten. Zwar sei ein primärqualifizierendes Pflegestudium an Hochschulen wichtig, um das Berufsbild aufzuwerten. Mehr als 10 bis 20 Prozent eines Ausbildungsjahrganges sollten allerdings nicht akademisch qualifiziert sein. Sinnvoll sei es hingegen, das stark nachgefragte duale Ausbildungsmodell auch nach 2029 anzubieten, anders als im Gesetzentwurf vorgesehen.
Pflegefachkraft: Einfach, kompetent, geschlechtsneutral
„Pflegefachfrau“ und Pflegefachmann“ scheinen den Ausschussmitgliedern des Bundesrats nicht angemessen. Sie schlagen als neue Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“ vor. Dieser Begriff stehe in der öffentlichen Wahrnehmung für berufsrechtlich gesicherte Kompetenz. Zudem sei er geschlechtsneutral und erleichtere es, beruflich Pflegende als solche zu benennen.
Quelle
Bundesrat. Empfehlung der Ausschüsse (Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss, Ausschuss für Kulturfragen) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). Drucksache 20/1/2016.
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